Die einmalige Einarbeitung von Anpassungswünschen aus der Präsentation ist im Honorar enthalten — weitere Anpassungen und Varianten nach Aufwand.
Alle Details in der vollständigen Vereinbarung unten.
La cosa più difficile che costruiamo
Innenausbau 2½-Zimmer-Dachwohnung, Wiestistrasse 190, 3920 Zermatt
Erarbeitung einer Vorstudie (Innenausbau-Konzept, Phase 1) für den Innenausbau der 2½-Zimmer-Dachwohnung Nr. 39 (Stockwerkeigentum Zermatt Nr. 1662/13), Wiestistrasse 190, 3920 Zermatt.
Unter Berücksichtigung folgender Aufgabenstellungen:
Zur Bearbeitung der Aufgabenstellungen gemäss Ziff. 1.1 umfasst die Vorstudie folgende Leistungen:
Das Konzept wird als eine Konzeptvariante und ohne konkrete Produktvorschläge erarbeitet; ein Möblierungskonzept ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Anpassungswünsche aus der Schlussbesprechung werden einmalig eingearbeitet und per Mail zugestellt.
Erforderliche Zustimmungen der Stockwerkeigentümergemeinschaft sowie behördliche Bewilligungen sind Sache der Bauherrschaft; die Studio Semplice AG liefert die dafür erforderlichen Unterlagen.
Grobkostenschätzung und Schadstoffbericht stammen von beauftragten Dritten; die Studio Semplice AG übernimmt dafür keine Gewähr.
Die weiterführende Ausführungsplanung und Bauleitung (Phase 2) sowie ein allfälliges Möblierungskonzept sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und werden separat vereinbart. Darüber hinausgehende Leistungen erfolgen als zusätzliche Leistung gemäss Ziff. 2.
Pauschalhonorar für den Leistungsumfang gemäss Ziff. 1.3: CHF 5'500.– (exkl. MwSt.)
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.).
Im Honorar enthalten ist die einmalige Einarbeitung von Anpassungswünschen aus der Schlussbesprechung (Ziff. 1.3). Sämtliche darüber hinausgehenden Leistungen — insbesondere weitere Anpassungen sowie die Darstellung oder Untersuchung von Varianten — werden in Absprache mit der Auftraggeber/in nach Stundenaufwand (CHF 150.–/h, exkl. MwSt.) verrechnet.
Nicht im Honorar enthalten und separat zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet werden insbesondere:
Für Drittleistungen werden Offerten eingeholt; sie werden vorgängig angekündigt und erst nach Freigabe durch die Auftraggeber/in beauftragt.
Nebenkosten (z. B. Druckkosten, Plotkosten, Reisespesen, Telefon- und Versandkosten) sind im Honorar nicht enthalten und werden pauschal mit 4.0 % der Honorarsumme verrechnet.
Nach Zahlungseingang der ersten Rate erfolgt der Start der Planung.
Alle weiteren Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
Die Lieferfrist beträgt rund 4 bis 6 Wochen ab Auftragserteilung und Vorliegen der Bestandesunterlagen. Der genaue Terminplan wird nach Auftragserteilung in Absprache mit der Auftraggeber/in festgelegt.
Vertragsbestandteil ist die Norm SIA 102 «Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten» in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und der Norm SIA 102 gehen die Bestimmungen dieser Vereinbarung vor.
Diese Vereinbarung untersteht dem schweizerischen Recht, insbesondere den Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) sowie der in Ziff. 6 genannten Norm SIA 102.
Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gilt der Gerichtsstand Bern.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Diese Vereinbarung kann elektronisch unterzeichnet werden. Die Parteien anerkennen die elektronische Unterzeichnung als gültige und verbindliche Form der Zustimmung.
Wird der Auftrag von der Auftraggeber/in vor vollständiger Erbringung der Leistungen abgebrochen, werden die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs erbrachten Leistungen nach effektivem Zeitaufwand (CHF 150.–/h, exkl. MwSt.) verrechnet.
Die Studio Semplice AG erklärt, folgende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, die Versicherung während der Dauer des Vertrages aufrecht zu erhalten und die entsprechenden gültigen Versicherungsnachweise der Auftraggeber/in auf Verlangen zu übergeben:
Versicherungsgesellschaft: Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG
Policen-Nr.: T 80.2.048.991
Selbstbehalt pro Schadenereignis:
Die Haftung der Studio Semplice AG aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen; insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit, für Hilfspersonen sowie für Folgeschäden.
Sollte die Beauftragte haftbar sein, gestaltet sich die Haftung wie folgt:
Die Beauftragte haftet für alle Schadenfälle insgesamt höchstens im Umfang der Deckungssummen der vorstehend aufgeführten Berufshaftpflichtversicherung.
Die Beauftragte haftet für alle Schadenfälle insgesamt höchstens im Umfang des Betrages von CHF ___.
Wird keine der vorstehenden Möglichkeiten angekreuzt, haftet die Beauftragte für alle Schadenfälle insgesamt höchstens im Umfang der Deckungssummen der vorstehend aufgeführten Berufshaftpflichtversicherung.
Die Zeichnungen und Unterlagen sind geistiges Eigentum der Studio Semplice AG und urheberrechtlich geschützt. Die Pläne bzw. deren Inhalt dürfen nur gemäss Absprache und im Sinne der Planersteller/in verwendet werden.
Insbesondere dürfen die Planunterlagen ohne vorherige Genehmigung der Studio Semplice AG nicht vervielfältigt oder zur Erstellung von Angeboten durch konkurrierende Firmen benutzt werden.
Mit der vollständigen Bezahlung des Honorars erwirbt die Auftraggeber/in das Recht, die Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck zu verwenden.
Die Studio Semplice AG ist berechtigt, das fertiggestellte Objekt zu fotografieren und als Referenz zu publizieren.